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Repression gegen GewerkschafterInnen – Es reicht! PDF Drucken
Mittwoch, 13. Mai 2009
Die ersten Monate dieses Jahres waren geprägt durch zahlreiche Angriffe gegen die ArbeiterInnenbewegung und die Jugend, welche auf politischer, ökonomischer und juristischer Ebene stattfanden. Aggressionen der herrschenden gegen die unterdrückten Klassen sind weder etwas Neues, noch etwas Aussergewöhnliches, sondern sind wesentlicher Bestandteil jeder Klassengesellschaft. Das Ausmass und die Art der Repression gegen politische AktivistInnen, GewerkschafterInnen und Jugendlichen entsprechen stets den gegebenen Kräfteverhältnissen und den konkreten Umständen. Als MarxistInnen müssen wir den Charakter dieser Angriffe studieren, sie in ihren aktuellen Kontext stellen und ihre Rollen aufzeigen.

Dank langen, durch die ArbeiterInnen geführten sozialen Kämpfe, konnten wichtige „Grundrechte“ wie die Meinungsfreiheit, oder das Recht sich selbst in Gewerkschaften und in eigenen Parteien zu organisieren und die gemeinsamen Interessen durchzusetzen und zu verteidigen, erkämpft werden. Die Interessen der besitzlosen Klasse, wie gesicherte Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Organisationsfreiheit, etc. sind immer schon mit den entgegengesetzten Interessen der besitzenden Klasse in Konflikt geraten. Es ist nicht ein böser Wille, welcher die herrschende Klasse dazu antreibt, die Lohnabhängigen und die Jugend immer wieder anzugreifen, sondern ganz reelle, materielle Bedingungen, ihre Klasseninteressen. Um ihre eigenen Profite auf dem sich konkurrierenden kapitalistischen Markt aufrecht zu erhalten, sehen sie sich immer wieder gezwungen, Einschnitte in Form von Arbeitszeiterhöhungen oder Lohnkürzungen vorzunehmen. Dass GewerkschafterInnen und die Grundrechte ihrer bürgerlichen Gesellschaft ihnen dabei nur im Weg stehen und wie sich Repression im Betrieb konkret übersetzt zeigt unter anderem die folgenden Beispiel:

Entlassung bei Manor vom Februar 09

Die dem Konkurrenzdruck vermutlich am stärksten ausgesetzt Branche im Schweizer Binnenmarkt, ist der Detailhandel. Neben den ohnehin bereits prekären Arbeitsbedingungen im Verkauf ertönt hier immer wieder die Forderung der Unternehmen und der Bürgerlichen nach noch längeren Öffnungszeiten und nach weiterer Arbeitszeitflexibilisierung.
Das den Angestellten und Gewerkschaftsmitgliedern oder -aktivistInnen im Verkauf ein rauer Wind entgegen weht, musste die Manor-Angestellte und Präsidentin der Unia Sektion Genf Marisa Pralong auf harsche Weise erfahren. Nach zahlreichen Verletzungen des GAV und des Arbeitsgesetz (siehe http://manorabuse.blogspot.com) erkannten die Manor-Angestellten in Genf die Notwendigkeit, eine Personalkommission ins Leben zu rufen, um sich Wirkungsvoll gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen. Kurz nachdem 140 Angestellte einer solchen zustimmten und die Unia Genf der Geschäftsleitung einen Brief zusandte, entliess diese die gewerkschaftliche Vertrauensperson und Mitglied der paritätischen Kommission des Detailhandels von Genf, Marisa Pralong. Die Geschäftsleitung wollte mit dieser Entlassung nicht nur eine „aufmüpfige“ Angestellte los werden, sondern auch ein ganz konkret einen Angriff auf die Belegschaft, auf die Gewerkschaftsfreiheit und auf den Arbeitsfrieden führen. Die Betriebsspitze von Manor setzte nach der Entlassung, welche an und für sich bereits die Einschüchterung der Belegschaft zum Ziel hatte, zu einer aktiven anti-Gewerkschafts Kampagne an. Dabei wurden gewerkschaftsfeindliche Plakate aufgehängt und den Angestellten wurde verboten, mit Marisa Pralong und anderen GerwerkschafterInnen zu sprechen. Die kämpferische Stimmung unter den Angestellten sollte so schnell als möglich zerschlagen werden und der uneingeschränkte Handlungsspielraum über die Belegschaft wieder hergestellt werden. Dass dieser wiedererlangte Handlungsspielraum nur neue GAV-Verletzungen mit sich bringen wird, lässt sich daran ablesen, wie er wieder hergestellt wurde. Die Entlassung von Marisa Pralong als Delegierte der Genfer ArbeiterInnen des Detailhandels und der Unia in der paritätischen Kommission war eine Verletzung des GAV. Der Arbeitsfrieden ist den Unternehmern also nur so lange lieb, wie er ihre Interessen schützt.

Prozess gegen die Streikenden von Allpack

Die Kapitalisten haben ihre Angriffe gegen die Rechte und Freiheiten der ArbeiterInnen nie unterbrochen. Um ihre Macht zu erobern, zu konservieren oder auszubauen gebrauchen sie alle Mittel, welche ihnen die jeweils gegebenen Kräfteverhältnisse erlauben. Manchmal reichen jedoch Entlassungen, Einschüchterung im Betrieb und die Missachtung von GAVs nicht aus. Sie stützen sich auch auf eine Rechtsordnung, welche ihren Interessen dient und dabei die Rechte der Lohnabhängigen verletzt. Streiken Angestellte eines Unternehmens und besetzen dabei ihren Betrieb oder dessen Eingänge, entziehen sie dem Kapitalisten die Herrschaft über die Produktionsmittel und somit auch die über sich selbst. Beim Streik im Betrieb der Allpack in Reinach Ende 2003, kämpften die ArbeiterInnen gegen die Erpressung des Chefs, Robert Scheitlin welche ihnen die Wahl zwischen massiven Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und Entlassung liess. In Folge wurde die Arbeit niedergelegt und der Betrieb blockiert. Es kam zu einer brutalen Räumung durch die Polizei. Der Streik wurde zerschlagen. Der bewaffnete Arm des repressiven Staatsapparates übernahm die gewalttätige Beendigung des Streiks, die Besitzer erhielten die Kontrolle über den Betrieb zurück und verrichteten ihr Werk mit der Entlassung der am Streik beteiligten ArbeiterInnen. Doch es sollte nicht bei der blossen Wiedererlangung der Hoheit im Betrieb bleiben. Ende März 2009 wurden die Streikenden vors Gericht gestellt. Bei diesem wurde nicht etwa Scheitlin wegen Nötigung und Erpressung angeklagt, der Staat beschützt ja die unternehmerische Freiheit, sondern 22 am Streik beteiligte ArbeiterInnen wurden ihrerseits wegen Nötigung und Hausfriedensbruch angeklagt. Wir wollen hier nicht auf die juristischen Einzelheiten eingehen, es ist jedoch bemerkenswert, mit was für einer Begründung 18 Personen schuldig gesprochen wurden. Das Strafgericht Baselland wertete das Grundrecht der Bewegungsfreiheit, also des Zugangs von StreikbrecherInnen zum Betrieb, höher ein, als das Grundrecht des Streiks. Das heisst also, dass laut dem Strafgericht Baselland das aufstellen von Streikposten, um Streikbrecher an der Arbeit zu behindern, „unverhältnismässig“ sein soll. Dass es bei einem Streik genau darum geht, mit allen der gegebenen Situation entsprechenden Mitteln die Produktion zu verhindern, scheint den Baselbieter Richtern entgangen zu sein. Dieser Urteilsspruch reiht sich in eine ganze Reihe gewerkschafts-feindlicher Angriffe ein und ist ein Beispiel dafür, in wessen Interesse die Gerichtsschreibung wirkt und wie das Streikrecht ausgehöhlt wird. Das Gerichtswesen, welches stets bereit ist GewerkschafterInnen zu verfolgen anstatt die Patrons anzuklagen, enthüllt das wahre Gesicht des vermeintlich „neutralen“ Staats und seiner Organe.

Viele ArbeiterInnen und Jugendliche glauben, das die Demokratie endgültig in unserer Gesellschaft verankert ist. Doch wir sehen gut, dass die Besitzenden unsere Grundrechte mit Füssen treten, um ihre uneingeschränkten Privilegien zu bewahren. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, gewerkschaftliche Freiheit, Streikrecht, politische Freiheit, Bewegungsfreiheit, etc. Alle diese unsere Rechte, werden durch die Unternehmer, durch die Richter, durch die Polizei, kurz, durch die herrschende Klasse und ihren Staatsapparat immer wieder angegriffen und eingeschränkt. Doch wir dürfen uns nicht einschüchtern lassen! Wir müssen unser Streikrecht und unsere Versammlungsfreiheit mit aller Schärfe verteidigen. Wir müssen gegen jegliche Einschränkungen der gewerkschaftlichen Freiheit kämpfen, unsere Gewerkschaften stärken, Einschüchterungs- und Drohungsversuche konsequent zurückweisen um uns zu schützen. Die Krise hat die Unternehmer in einen Zustand beginnender Panik versetzt, also bauen wir auf unsere Stärken und verteidigen unsere errungenen Freiheiten. Sie fürchten sich vor den sich als Konsequenz von Massenentlassungen zwangsweise zuspitzenden sozialen Spannungen. Sie fürchten unsere Stärken unsere Einheit und unsere Organisationen. Diese bilden eine Gefahr für die Arbeitgeber, also lehren wir sie das Fürchten!


Auszug aus dem Manifest der Internationalen Marxistische Tendenz „Eure Krise zahlen wir nicht!“:
Unter Bedingungen des zugespitzten Klassenkampfes wird die herrschende Klasse zunehmend auf die Karte der Reaktion setzen. Sie werden sich beklagen, dass es zu viele Streiks und Demonstrationen gibt und werden nach "Recht und Ordnung" verlangen. (...) Angesichts der Krise benötigen die Lohnabhängigen mehr denn je ihre Massenorganisationen, allen voran die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften bilden die Grundlage der organisierten Arbeiterbewegung. Ohne starke Gewerkschaften ist es ist unmöglich, Löhne und soziale Errungenschaften zu verteidigen. Aus genau diesem Grund versuchen die UnternehmerInnen und die Regierungen, die Gewerkschaften zu schwächen und ihren Wirkungskreis durch eine gewerkschaftsfeindliche Gesetzgebung einzuschränken.

Magnus Meister, Regio-Vorstand Unia Sektion Genf

 

 
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